Bei der Einfuhr von Waren von außerhalb der EU und bei der Ausfuhr von Waren in Länder außerhalb der EU müssen Sie eine Zollerklärung abgeben. Diese setzt eine gewisse Kenntnis der Zollformalitäten voraus. Bevor Sie sich jetzt in Gesetzbücher und Zollbestimmungen vertiefen und in (teure) Software investieren, können Sie auf CCS vertrauen und sich den Aufwand ersparen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Risiken minimiert werden.

Unsere langjährige Erfahrung als Zollagent ist die beste Garantie für einen reibungslosen Zolldurchlauf Ihrer Waren. Wir berechnen die fälligen Zollgebühren und kontrollieren, ob noch weitere Zollbestimmungen zu berücksichtigen sind. Zum Beispiel hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen oder Handelsbeschränkungen. Normalerweise müssen Sie sich auch mit der fiskalischen Seite herumschlagen, wie z.B. der oft im Voraus zu leistenden Zollabgaben. Wenn Sie jedoch die Zollerklärung CCS überlassen, bekommen Sie die Sicherheit, dass Sie die Gesetze und Vorschriften einhalten und Ihre Waren reibungslos abgefertigt werden.

Einfuhranmeldung

Warenimport aus Ländern außerhalb der EU? Dann werden Sie sich höchstwahrscheinlich mit den Zollvorschriften befassen müssen, um Einfuhrerklärung erstellen zu können.

Wie die Handelsstatistiken beweisen, nimmt der weltweite Import von Waren rapide zu. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Land außerhalb der EU kommt jedoch der Zoll ins Spiel. Sobald Waren in der EU eintreffen und zur Verwendung innerhalb der EU bestimmt sind, müssen Sie eine Zollerklärung abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Waren weiterverkaufen oder nur transportieren.

Die Auswirkungen einer Zollanmeldung bei der Einfuhr auf die Logistikkosten sind zwar minimal, aber die Risiken einer Verzögerung sind hoch. Darüber hinaus bringen auch die eingegangenen Vereinbarungen für internationale Lieferungen zwischen Käufer und Verkäufer oft Verpflichtungen mit sich. Beispielsweise, wer für die Zollabfertigung verantwortlich ist.

  • Erstellen einer korrekten Einfuhranmeldung
  • Vorbezahlung von Einfuhrabgaben an den Zoll über CCS
  • Kontrollieren von Ursprungsnachweisen
  • Zollkontrolle? Wir minimieren Verzögerungen!

Ausfuhranmeldung

Exportieren ins Ausland? Eine korrekte Ausfuhranmeldung erspart Unannehmlichkeiten im Nachhinein.

Der internationale Handel bietet zwar Wachstumschancen, ist aber auch stets an die (örtlichen) Gesetzgebungen gebunden. Sobald Ihre Waren in ein Land außerhalb der EU exportiert werden, müssen Sie beim Zoll eine Ausfuhranmeldung einreichen. Zusätzlich kann ein Mehrwertsteuersatz von 0% geltend gemacht werden. Um jedoch diesen 0%-MWSt-Satzes beanspruchen zu können, müssen Sie nachweisen, dass die Waren die EU tatsächlich verlassen haben.

Export von Waren ohne Probleme

Wir sorgen stets für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Ausfuhranmeldung. Denn wir leben in einer Welt, in der sich Handelsabkommen täglich ändern können. Die Zollberater von CCS helfen Ihnen, Handelsbarrieren zu überwinden und Ihre Logistikkette so zuverlässig wie möglich zu gestalten. Sie stellen sicher, dass Sie über alle notwendigen Unterlagen verfügen und die Tarifnummer der Waren (auch HS- oder TARIC-Code genannt) stimmt, um eine korrekte Bearbeitung Ihrer Ausfuhranmeldung zu gewährleisten.

  • Erstellen einer korrekten Ausfuhranmeldung
  • Zusammenstellung der benötigten Exportdokumente
  • Zollkontrolle? Wir minimieren Verzögerungen!
  • Zollbezogene Fragen im internationalen Handel

Einfuhranmeldung

Befördern von Waren mit T1- oder T2-Papieren ohne Entrichtung von Einfuhrabgaben.

Waren, die von außerhalb der EU kommen oder noch nicht in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden, dürfen nicht frei gehandelt werden. Warum nicht? Die Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer müssen zuvor bezahlt werden. Hier bietet ein T1-Zolldokument (Versandanmeldung) eine gute Lösung. Allerdings ist für Waren im Transit für den Zoll eine T1-Versandanmeldung erforderlich.

Sie benötigen eine T1-Versandanmeldung, wenn:

  • Waren, in die EU eingeführt werden, aber diese nicht beim Grenzzollamt sondern in einen Binnenzollamt der EU zollabgefertigt werden
  • Waren zur Zolllagerhaltung in die EU gelangen
  • Sendungen von Ihrem Zolllager ausgehen

Die Zollspezialisten von CCS können Ihnen genau sagen, wo die Vorteile für Sie liegen:

  • Erstellen einer korrekten Versandanmeldung
  • Unterstützung bei ausstehender Erledigung von Versanddokumenten durch Behörden

Häufig gestellte Fragen

Frage 1:    Wie lautet die Zolltarifnummer und wie hoch ist der Zollsatz für unsere Ware?
 
Frage 2:    Gibt es für unsere Ware eine Präferenzbegünstigung?
 
Frage 3:    Benötigen wir eventuell spezielle Bewilligungen, Bescheide vom Zollamt oder eines Ministeriums?
 
Frage 4:    Zu welchem Zeitpunkt könnten wir die Ware zollabgefertigt bei Ihnen abholen oder beim Kunden zugestellt sein?

Lassen Sie Ihre Fracht falls notwendig rund um die Uhr so schnell als möglich zollabfertigen.

0043 1 7007 322 92
office@c-c-s.co.at

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