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EUR.1 und A.TR. Warenverkehrsbescheinigung

Ermäßigung oder Befreiung von Einfuhrabgaben mit einer EUR.1 oder A.TR. Bescheinigung sowie Ursprungserklärung.

Die EU hat mit einer Reihe von Ländern Handelsabkommen abgeschlossen. Auf diese Weise können Sie einen gegenseitigen Rabatt oder eine Befreiung von den Einfuhrzöllen erhalten. Dafür gibt es natürlich Regeln. Dies wird auch als Präferenzursprung bezeichnet.

Zulassung als ermächtigter Ausführer

Exportieren Sie regelmäßig mit einem EUR.1 oder A.TR. bzw. mit einer Ursprungserklärung ? In diesem Fall empfiehlt es sich, eine Zulassung als ermächtigter Ausführer zu beantragen (Authorised Exporters). In diesem Fall werden Sie von den Behörden förmlich ermächtigt, selbst Präferenzursprungsnachweise für Ihre Waren auszustellen.

Unterschied zwischen Herkunft und Ursprung

Die Begriffe „Herkunft“ und „Ursprung“ von Waren werden häufig austauschbar verwendet. Doch unterscheiden sie sich in ihrer Bedeutung voneinander. Sicher durch die Welt des Zolls, die Herkunft hat mit dem zollrechtlichen Status der Waren zu tun. Handelt es sich um Unionswaren (in der EU hergestellte oder zuvor aus einem Nicht-EU-Land importierte Waren) oder um Nicht-Unionswaren (Waren aus Nicht-EU-Ländern)? Der Ursprung gibt an, wo ein Produkt hergestellt wird.

Heutzutage kommt es oft vor, dass ein Produkt nicht vollständig in einem bestimmten Land hergestellt wird. Glücklicherweise gibt es Vorschriften darüber, welchen Anforderungen die Waren genügen müssen und welche Verwaltungsverfahren für die Ausstellung eines Präferenzursprungsnachweises erforderlich sind.

Ursprungszeugnis

Nachweis des korrekten Warenursprungs

Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) exportieren, wird in der Regel ein Ursprungszeugnis (Certificate of Origin oder CO) im Importland außerhalb der EU verlangt. Ein CO oder Ursprungszeugnis ist ein Dokument, das den Ursprung eines Produktes angibt. Das heißt, in welchem Land ein Produkt hergestellt wurde. Auf der Grundlage einer CO entscheidet das Einfuhrland, ob eine Ware eingeführt werden darf oder nicht und ob sie für den Meistbegünstigungszollsatz in Frage kommt.

Möglicherweise hat die EU ein Handelsabkommen mit dem Land abgeschlossen, in das Ihre Waren gehen.

Sonstige Ausfuhrdokumente

Lassen Sie Ihre Export- und Importdokumentation von versierten Zollagenten durchführen.

In einer Welt, in der Geschäfte international abgewickelt werden, ist Vertrauen wichtig. Dazu gehören auch die Dokumente, die die Ausfuhranmeldung belegen.

 

Häufig gestellte Fragen

Frage 1:    Wie lautet die Zolltarifnummer und wie hoch ist der Zollsatz für unsere Ware?
 
Frage 2:    Gibt es für unsere Ware eine Präferenzbegünstigung?
 
Frage 3:    Benötigen wir eventuell spezielle Bewilligungen, Bescheide vom Zollamt oder eines Ministeriums?
 
Frage 4:    Zu welchem Zeitpunkt könnten wir die Ware zollabgefertigt bei Ihnen abholen oder beim Kunden zugestellt sein?

Lassen Sie Ihre Fracht falls notwendig rund um die Uhr so schnell als möglich zollabfertigen.

0043 1 7007 322 92
office@c-c-s.co.at

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